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3.3.2013. Unsere Themen: Vorfrühling - Brauhaus

Schneeglöckchen am Stolpsee
Schneeglöckchen am Stolpsee

Vorfrühling in Himmelpfort

(Himmelpfort, 3.3.2013) - Nach den hartnäckig grauen Tagen des Winters gab es zuletzt endlich viel Sonnenschein bei uns. Die Vögel spüren den kommenden Frühling zuerst: in den Bäumen trommeln und kichern die Spechte, Kraniche ziehen laut rufend nach Nordosten, im Mühlenfließ gehen die Enten auf einmal zärtlich miteinander um, auf dem Stolpsee gibt es mindestens drei Paare Graugänse, und auch bei den Pflanzen finden sich die ersten Frühlingszeiger.

Die Haselbüsche und die Erlen blühen gelb und rot, und auch die Schneeglöckchen am Stolpsee öffnen die ersten Blüten, obwohl am Seeufer noch alles eisig ist (und alle anderen Seen noch komplett zugefroren sind). Bald werden rund um die Kirche die Krokusse austreiben und den Frühling begrüßen. Es gibt also nicht nur bedenklich stimmende Neuigkeiten aus Himmelpfort, obwohl es so scheinen könnte, wenn man weiterliest.

Brauhaus: Abriß oder Sicherung?

Leider ist dieser Artikel nicht mehr auf dem aktuellen Stand. [1] Unser letztes Update zur Situation lesen sie hier. (Red.)

Die Absperrungen rund um die Ruine. Vor dem Giebel verläuft eigentlich der Kirchweg.
Die Absperrungen rund um die Ruine. Vor dem Giebel verläuft eigentlich der Kirchweg.

(Himmelpfort, 3.3.2013) - Während die Ruine des abgebrannten Brauhauses langsam verfällt (immerhin steht sie jetzt schon den zweiten Winter ohne jeglichen Schutz), geht das Gezerre um das Gebäude in eine weitere Runde.

Wie die Stadtverwaltung Fürstenberg bekanntgab, hat das Landgericht Neuruppin eine Stellungnahme abgegeben. Es geht um das Zivilverfahren der Stadt gegen die beiden Haupteigentümer des Brauhauses (die Medienberichten nach je ein Drittel halten). Die Stadt hat sie verklagt, den Nordgiebel der Brandruine zu sichern, um den Kirchweg, der seit dem Brand 2010 gesperrt ist, wieder freigeben zu können. Nun hat das LG Neuruppin die Klage zugelassen und ein Gutachten zur Standfestigkeit des Giebels angefordert. Die Stadt schätzt die Äußerung des Gerichts als ermutigendes Zeichen ein und hofft auf eine Entscheidung noch in diesem Jahr (!).

Inzwischen haben die beiden Haupteigentümer ihre Anteile an eine GmbH übertragen. Dies wurde publik, da die Stadt Fürstenberg, wie bei jedem Grundstücksgeschäft, über ihr Vorkaufsrecht zu entscheiden hatte. Die Stadt hat beschlossen, dieses Recht nicht wahrzunehmen. Dafür mag es stichhaltige juristische Gründe geben. Trotzdem hinterläßt diese Entscheidung einen schalen Nachgeschmack.

Weiterhin sollen die genannten Eigentümer den Abriß des Brauhauses beantragt haben. Dies zeigt, wie wenig sie auf das Ortsbild von Himmelpfort und auf die Bedürfnisse und Wünsche der Bewohner und Besucher einzugehen bereit sind. Auch die Erhaltung eines hochrangigen, weil inzwischen sehr selten gewordenen, mittelalterlichen Wirtschaftsgebäudes, das sich trotz all der Schäden der letzten Jahre noch immer in einem vergleichsweise guten Zustand befindet, interessiert sie nun offensichtlich nicht mehr.

Vom Abriß bedroht: der Nordwestgiebel des Brauhauses Himmelpfort. Dabei ist dies eines der wenigen gut erhaltenen Exemplare mittelalterlicher Wirtschaftsgebäude. Ein Abriß wäre ein unwiederbringlicher Verlust.
Vom Abriß bedroht: der Nordwestgiebel des Brauhauses Himmelpfort. Dabei ist dies eines der wenigen gut erhaltenen Exemplare mittelalterlicher Wirtschaftsgebäude. Ein Abriß wäre ein unwiederbringlicher Verlust.

Wir meinen: anstatt den Abriß des Brauhauses zu betreiben, sollten die Eigentümer ihr Angebot zur Übernahme des Brauhauses erneuern. Dies liegt schließlich auch in ihrem Interesse, da ihnen am Brauhaus ja anscheinend nicht gelegen ist. Dann könnte überlegt werden, welche Körperschaft dieses Angebot annimmt und das Brauhaus für die Zukunft sichert. Ein Abriß jedenfalls wäre unakzeptabel - wenn er auch leider nicht unvorstellbar ist.

Zugleich steht aber auch der Landkreis in der Pflicht. Eine Sicherung des wichtigsten und zugleich labilsten Teils der Ruine, des Nordwestgiebels, im Zuge einer Ersatzvornahme, ist schon längst überfällig und sollte unverzüglich begonnen werden, damit das Brauhaus - und mit ihm Himmelpfort - nicht noch mehr Schaden nimmt.

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